Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 13, Referat Naturschutz, sind wir beauftragt, in den Jahren 2023 und 2024 die fachlichen Grundlagen für einen effizienten und langfristigen Schutz der Lebensräume und Arten in den beiden Europaschutzgebieten Raabklamm und Weizklamm zu erarbeiten.
In der Tierwelt Herberstein wurde im April 2023 ein neues „Haus der Biodiversität“ mit Outdoor-Themeninseln im Tierpark und im angrenzenden Europaschutzgebiet Feistritzklamm eröffnet. Gemeinsam mit dem Universalmuseum Joanneum konzipierten und kuratierten wir die Ausstellung, die Teil der STEIERMARK SCHAU 2023 war.
Silageverzicht ist eine wichtige ÖPUL-Grünlandmaßnahme für Milchbauern und -bäuerinnen. In einer umfangreichen Studie unter Federführung des Büros Suske Consulting haben wir die Insektengemeinschaften (Heuschrecken, Wanzen, Zikaden) von 10 Grünlandbetrieben in Salzburg, Tirol und der Steiermark verglichen. Die Hälfte davon waren Silageverzichtsbetriebe.
Der Fischotter (Lutra lutra) war einst in Österreich weit verbreitet. Jahrhundertelange Zerstörung der Lebensräume, Bejagung und Umweltgifte führten dazu, dass er ab Mitte der 80er Jahre nur noch selten gesichtet wurde.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Art in der Steiermark wieder flächendecken ausgebreitet. Der Fischotter ist nach dem Europarecht geschützt: er ist sowohl in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Anhang II und IV als auch in der Berner Konvention als streng zu schützende Art genannt.
Die önj-Steiermark ist Eigentümerin von derzeit 65 Hektar biologisch wertvollen Flächen, die der Verein für die Natur erhält und pflegt.
Die Österreichische Naturschutzjugend hat in den Jahren 2016 – 2017 im Rahmen eines ELER-Projektes ausgewählte Gebiete einer fachlichen Evaluation durch das ÖKOTEAM unterzogen, um wissenschaftlich fundiert weitere Biotop-Verbesserungsmaßnahmen setzen zu können.
Im Süden der Steiermark soll ein Photovoltaik-Kraftwerk von rund 6,4 ha Größe und einer Jahresproduktion von knapp 1.100 kWh/kWp errichtet werden.
Unsere Aufgabe war die Ausarbeitung eines naturschutzrechtlichen Einreichoperats, bestehend aus einer Dokumentation des Ist-Zustandes, der Bewertung des Vorhabens und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder zum Ausgleich etwaiger ungünstiger Wirkungen.
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