Fischottermanagement für die Steiermark
Der Fischotter (Lutra lutra) war einst in Österreich weit verbreitet. Jahrhundertelange Zerstörung der Lebensräume, Bejagung und Umweltgifte führten dazu, dass er ab Mitte der 80er Jahre nur noch selten gesichtet wurde.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die Art in der Steiermark wieder flächendecken ausgebreitet. Der Fischotter ist nach dem Europarecht geschützt: er ist sowohl in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Anhang II und IV als auch in der Berner Konvention als streng zu schützende Art genannt.
Österreich ist damit verpflichtet, für einen günstigen Erhaltungszustand der Art Sorge zu tragen. In der Steiermark erfolgte die Umsetzung über das Naturschutzgesetz und das Jagdgesetz.
Eine Bejagung ist nicht zulässig, die Art ist ganzjährig zu schonen.
Die stetige Zunahme der Population dieser fischfressenden Marderart führt jedoch zu Konflikten mit TeichbetreiberInnen und FließgewässerbewirtschafterInnen. Um Fischbestände in Teichanlagen zu schützen, ist eine zielgerichtete Lenkung des Otterbestandes notwendig.
