Österreichweites Monitoring nach Artikel-17 von Libellen, Käfern und Schnecken
Für unionsrechtlich streng geschützte Tierarten ist nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie ein nationales Monitoring im 6-Jahres-Rhythmus erforderlich.
Wir führten im Auftrag des Umweltbundesamt dieses Monitoring 2017/18 für fünf Tierarten, nämlich die Vogelazurjungfer (Coenagrion ornatum), den Alpenbock (Rosalia alpina), den Hirschkäfer (Lucanus cervus), den Eremiten (Osmoderma eremita) und die Vierzähnige Windelschnecke (Vertigo geyeri) z.T. in Zusammenarbeit mit weiteren ExpertInnen (Helmut Höttinger, Martina Staufer, Timo Kopf u.a.) durch.