Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Werkverträge des ÖKOTEAMs (Planungen und Gutachten, zu deren Ausführung sich das ÖKOTEAM vertraglich verpflichtet) mit anderen Unternehmen gültig.

Allgemeine Bestimmungen

Das ÖKOTEAM verpflichtet sich bei Auftragserteilung zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Es kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subauftragnehmer heranziehen.

Weitergabe von Angeboten

Die in Anboten des ÖKOTEAMs beschriebenen Leistungen und Herangehensweisen sind geistiges Eigentum des ÖKOTEAMs. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte ist mit Ausnahme der auftraggeberseitigen Begutachtung/Beurteilung des Angebotes nicht zulässig bzw. bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung des ÖKOTEAMs.

Arbeitsgrundlagen

Sämtliche erforderlichen Projektdaten und Plangrundlagen sind dem ÖKOTEAM seitens des Auftraggebers rechtzeitig – d. h. in der Regel unverzüglich nach Beauftragung – und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Etwaige zusätzlich erforderliche Bewilligungen werden vom Auftraggeber kostenfrei für das ÖKOTEAM eingeholt. Datengrundlagen sind vom Auftraggeber – sofern digital vorhanden – digital beizustellen. Eventuell anfallende Kosten für die Aushebung von fehlenden Grundlagen und für die Einholung fehlender Bewilligungen sind im Angebot nicht inkludiert und werden, falls erforderlich, nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.

Zahlungsfristen, Verzugszinsen, Mahnspesen

Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen der Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz verrechnet und kommen Mahnspesen in der Höhe von EURO 40,-- hinzu. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

Mängel, Gewährleistung, Vertragsrücktritt, Arbeitsverzug

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 30 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom ÖKOTEAM innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei Leistungsverzug des ÖKOTEAMs ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das ÖKOTEAM unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das ÖKOTEAM zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist das ÖKOTEAM zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom ÖKOTEAM erbrachten Leistungen zu honorieren.

Geheimhaltung, Urheberrecht, Leistungsschutz

Das ÖKOTEAM ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. Das ÖKOTEAM ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das ÖKOTEAM dazu berechtigt, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten ohne Einschränkung zu benützen und auch das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise für wissenschaftliche Zwecke und zur Präsentation seines Schaffens zu veröffentlichen, soferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die erhobenen Daten können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden. Eine Weitergabe von Plänen an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Das ÖKOTEAM behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Gutachten, Pläne, Fotos, Grafiken, technische Unterlagen) vor. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Werk (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben auch nach Zahlung des Entgelts beim Auftragnehmer. Jede Nutzung der Unterlagen oder von Teilen davon, die über die vertragsgegenständliche Bestimmung hinausgeht (insbesondere Weiterbearbeitung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung), ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des ÖKOTEAM zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Das ÖKOTEAM ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen von Projektinformationen, die der Auftraggeber vom ÖKOTEAM erhalten hat, das ÖKOTEAM als Quelle namentlich zu nennen.

Gerichtsstand und Recht

Für Verträge mit dem ÖKOTEAM kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist stets Graz.

DOWNLOAD - AGBs

 


Graz, 2013
H. Brunner, W. Holzinger, Ch. Komposch e.h.